Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Familienrecht
- Wir erläutern Ihnen die gesetzlichen Folgen einer Eheschließung oder Lebenspartnerschaft und beraten bei deren Gestaltungsmöglichkeiten.
- Wir helfen Ihnen, individuell angepasste und rechtlich angemessene Regelungen für aufgetretene oder mögliche Konflikte zu finden.
- Im Trennungsfall unterstützen wir Sie und vertreten Sie im Scheidungsverfahren. Dabei versuchen wir stets, das persönliche Schicksal der Beteiligten angemessen zu berücksichtigen.
- Bei Lebenspartnerschaften bzw. nichtehelichen Lebensgemeinschaften nach dem seit dem 01.08.2001 gültigen Lebenspartnerschaftsgesetz informieren wir Sie über Auswirkungen und Lücken der neuen Gesetzgebung.
- Wir entwerfen für Sie ergänzende sowie alternative Lebenspartnerschafts- und Eheverträge, die ganz auf Ihre individuellen Lebensumstände und Bedürfnisse zugeschnitten sind.
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